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Abrechnung

Als Tierärzte sind wir verpflichtet, unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Untersuchung des Patienten keine seriöse Kosteneinschätzung durchführen können. Die  erbrachten Leistungen bezahlen Sie bitte direkt nach Abschluss der Behandung.

Folgende Bezahlmöglichkeiten stehen zur Verfügung: 

- BarzahlungBild4

- EC Kartenzahlung

- Kreditkarte

Bitte beachten Sie, dass wir nicht auf Rechnung behandeln!

Da in letzter Zeit häufiger Termine nicht abgesagt und somit auch nicht wahrgenommen wurden, bitten wir Sie sich rechtzeitig bei uns zu melden, wenn Sie mit ihrem Tier nicht erscheinen können. Dies gilt insbesondere für Operationstermine, da wir sonst aufgrund des hohen Zeitaufwandes und Bereitsein des Teams eine Gebühr erheben müssen.

Außerhalb der Sprechzeiten und im Abendnotdienst werden erhöhte Gebührensätze berechnet.

 

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,


Wie sie vielleicht wissen ist unser Berufsstand im Kammersystem organisiert und damit eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Abrechnung der tierärztlichen Leistung durch die
Gebührenordnung für Tierärzte (kurz "GOT") ist bundesgesetzlich geregelt. Die GOT regelt
das Preisniveau für tierärztliche Leistungen sowohl durch eine Unter- als auch eine
Obergrenze. In dieser Spanne haben Tierarztpraxen einen eng gefassten Spielraum, um das
Preisniveau an die tatsächlichen Bedürfnisse durch anfallende Praxiskosten anzupassen.
Für ein besseres Verständnis ist es wichtig zu erwähnen, dass die aktuell gültige
Gebührenordnung noch aus dem Jahr 1999 stammt. 


Nach dem Beschluss des Bundesrats wird im November 2022 eine Neufassung der GOT in
Kraft treten.
Leistungen und Preise wurden in der neuen GOT 2022 aktualisiert und die Preise
angepasst. Durchschnittlich liegt diese Preisanpassung bei +20%, kann aber je nach
Leistung auch höher oder niedriger ausfallen.
Uns ist sehr bewusst, dass dies eine finanzielle Herausforderung für sie als Tierhalter:in
bedeuten kann. Dennoch sind wir sehr froh um diese Anpassung. Denn diese ist nach fast
23 Jahren dringend notwendig, um eine Tierarztpraxis mit heutigem medizinischen Standard
wirtschaftlich und zukunftsorientiert zu führen, den hohen Standard aufrechtzuerhalten,
sowie unsere Mitarbeiter:innen angemessen zu bezahlen.


Gerne bieten wir Ihnen bereits jetzt Unterstützung an und beraten Sie dabei, eine passende
Tierkrankenversicherung zu finden oder informieren Sie über Rücklagenbildung.
Auch für unsere eigenen Tiere bestehen zum Beispiel bereits seit langem
Tierkrankenversicherungen - (respektive Rücklagenkonten), um im Falle aufwändiger OPs,
oder Klinikaufenthalte finanziell abgesichert zu sein.
Wenn Sie konkrete Fragen zu diesem Thema haben, sind wir gern für Sie da. Schon jetzt
haben wir häufige Fragen zur Anpassung der GOT gesammelt und zusammengestellt.
Bleiben Fragen offen, scheuen Sie sich bitte nicht, uns zu kontaktieren.

FAQ´s zur neuen GOT 2022


1. Ab wann ist die Neufassung der GOT rechtskräftig?
Ab 22. November 2022 tritt die Neufassung in Kraft. Sie gilt ab diesem Tag rechtlich bindend
für alle Tierarztpraxen und Tierkliniken auf Bundesebene.


2. Ist mit einer Preissteigerung zu rechnen?
Ja - im Durchschnitt liegt die Preiserhöhung bei ca. 20%. Einzelne Leistungen steigern sich
aber auch um 30-40%.


3. Gibt es Möglichkeiten, Preisnachlässe zu bekommen, wenn ich nicht viel Geld habe?
Wir sind gesetzlich verpflichtet unsere Leistungen gemäß GOT abzurechnen, eine
Unterschreitung der vorgegebenen Sätze ist daher verboten. Das Tierwohl steht immer an
erster Stelle, wenn notwendig, sprechen wir über die alternative Möglichkeit der
Ratenzahlung, um Ihrem Tier die bestmögliche Medizin zukommen lassen zu können.


4. Was kann ich tun, um mich gegen hohe Kosten abzusichern?
Es gibt Tierkrankenversicherungen, die einen Großteil an tiermedizinischen Leistungen
absichern und auch Vorsorgemaßnahmen, wie Impfungen und Wurmkuren, bezuschussen.
Wir empfehlen daher den Abschluss einer Tierkrankenversicherung, wenn es für Ihr Tier
möglich ist.

Hier finden Sie weiter Informationen:
https://www.fellomed.de/blog/tierkrankenversicherung/
 https://www.testsieger-berichte.de/tierkrankenversicherung-test/
Diese Links stellen wir Ihnen als Hilfestellung zur Verfügung. Wir stehen in keinerlei
(wirtschaftlicher oder persönlicher) Beziehung zu den Anbieter:innen. Bei konkreten Fragen
zu den Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an die Anbieter:innen)


Sollte eine Tierkrankenversicherung nicht in Frage kommen empfehlen wir die
Rücklagenbildung auf einem separaten Konto. Für Hunde und Katzen empfehlen wir ein
Depot von mind. 3000 - 5000€.
Übrigens schon vor der GOT - Neufassung sinnvoll, da Klinikaufenthalte und Operationen
einfach kostspielig sind. Immerhin erhalten unsere Haustiere medizinische Betreuung in
vielen Fällen auf humanmedizinischem Standard. Hochspezialisierte Fachkräfte kümmern
sich um die Tiere und sorgen, wenn möglich, für Linderung und Hilfe.


5. Wo finde ich die gesetzliche Grundlage für die Preisanpassung?
Auf entsprechenden Internetseiten des BMEL finden Sie Informationen:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tieraerztinnen-gebuehrenordnung-got


6. Wo finde ich weitere Informationen zur Gebührenordnung für Tierärzte?
Auf der Infoseite der Bundestierärztekammer finden Sie weitere nützliche Informationen zum
Thema GOT: https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got

 

TapsyN

    (c) Tierarztpraxis Susanne Wallat, Landstraße 44, 34454 Bad Arolsen / Mengeringhausen

Tel.: 05691 - 6237995   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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